ALOX-Hinweisgebersystem

Die ALOX Personalmanagement GmbH legt höchsten Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Richtlinien und unserer Verhaltensgrundsätze. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem implementiert.

Fairness und Schutz für Hinweisgeber sind uns besonders wichtig. Unser Hinweisgebersystem basiert auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens, das Hinweisgeber, Betroffenen und Mitarbeitenden, die bei der Aufklärung von möglichen Fehlverhalten mitwirken, größtmöglichen Schutz bietet. Anonyme Meldungen sind möglich, und wir garantieren, dass wir keine Maßnahmen ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die das System in gutem Glauben nutzen. Benachteiligungen von Hinweisgebern oder Personen, die an Untersuchungen mitwirken, werden in unserem Unternehmen nicht toleriert. Die Unschuldsvermutung gilt für Betroffene, bis ein Verstoß nachgewiesen ist. Alle Untersuchungen werden äußerst vertraulich durchgeführt, und die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Praktische Umsetzung unseres Hinweisgebersystems:

Um sicherzustellen, dass eingehende Meldungen gründlich untersucht werden, prüfen ausgewählte Mitarbeiter alle Hinweise auf potenzielle schwerwiegende Regelverstöße durch unsere Beschäftigten. Wir bestätigen den Eingang der Meldung und bewerten sie eingehend. Sollte sich ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergeben, wird eine entsprechende Untersuchungseinheit beauftragt, den Fall weiter zu untersuchen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden sorgfältig bewertet, und falls ein Fehlverhalten festgestellt wird, empfehlen wir angemessene Sanktionen.

Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex:

Neben Verstößen innerhalb unseres Unternehmens können auch potenzielle Verstöße gegen unseren Verhaltensgrundsätze von Geschäftspartnern oder Lieferanten über unser Erlanger Zentrale gemeldet werden. In solchen Fällen informiert unsere ALOX-Zentrale die zuständigen Stellen, um geeignete Maßnahmen zur Beendigung von Verstößen und Risiken zu ergreifen.

Wie Sie uns erreichen können:

Wir bieten verschiedene Kanäle für die Meldung möglicher Fehlverhalten von Beschäftigten oder unserer Geschäftspartner:

  1. E-Mail: Sie erreichen unsere Meldestelle per E-Mail über die Adresse:
  2. Telefonisch: Sie haben die Möglichkeit, Meldungen über die folgende Telefonnummer abzugeben: +49 9131 81494 - 0.
  3. Über das dafür vorgesehene Formular: Bitte hier klicken.
  4. Persönlich: Bitte vereinbaren Sie einen Termin vorab über .

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen bearbeiten kann. Bei Fragen oder Feedback zu unseren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige ALOX-Niederlassung.

Vertrauliche Postanschrift:

ALOX Personalmanagement GmbH
Helmstraße 7
91054 Erlangen

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unser Hinweisgebersystem. Gemeinsam tragen wir dazu bei, Integrität und Compliance in unserem Unternehmen zu wahren und mögliche Verstöße aufzudecken und zu unterbinden.

Externer Meldekanal für Deutschland

Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)).